Koordinierung nach §3 BaustellV 1998 - SiGe Planung - Baustellenbetreuung
Im Rahmen des grundhaften Ausbaus der Mittelstraße in Glashütte ist der Neubau einer Stützmauer erforderlich. Die Stützmauer wird aus Fertigteilelementen errichtet.
Die Mauer hat eine Höhe von ca. 2,50 m, mit einem ca. 1,80 m langen erdseitigen Sporn. Für die Winkelstützelemente wurden die Standsicherheitsnachweise für verschiedene Lastfallkombinationen geführt.
Im Auftrag der Stadt Glashütte wurde in unserem Büro die Planung nach §64 LPh 4 erbracht.